ELECTROCOM Installations GmbH Ziegelgut 15, 3400 Burgdorf, Tel +41 34 423 04 07, Fax +41 34 423 04 46, info@electrocom.net
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Baustellen


Baustellen

Neue Anforderungen an Baustellenprovisorien seit dem 01.07.2007 in Kraft:

Die elektrischen Installationen müssen ein erstes Mal bei der Erstellung (Schlussprotokoll) und später in regelmässigen Abständen von einer Fachperson kontrolliert werden. Sobald diese den guten Zustand der Installation bestätigt, kann der verlangte Sicherheitsnachweis ausgefüllt werden. Das Original bleibt im Besitz des Eigentümers, eine Kopie geht an das Elektrizitätswerk. Zusätzlich müssen Installationen, welche eine Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren aufweisen, bei der Übergabe vom Ersteller an den Eigentümer von einer unabhängigen Fachperson kontrolliert werden (Abnahmeprotokoll). Da die Baustellenprovisorien eine Kontrollperiode von einem Jahr aufweisen, ist der Eigentümer verpflichtet, eine Abnahmekontrolle zu veranlassen.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Ausführung dieser Angelegenheit.

Die Anforderungen kurz zusammengefasst:

Die Einspeisung zu einem Baustromverteiler muss getrennt oder geschaltet werden können. Die Aus-Stellung muss gesichert werden können (z.B. abschliessbar).

Die Absicherung der Steckdose darf nicht grösser sein als der Nennstrom der Steckdose.

Alle Steckdosen bis und mit einem Nennstrom von 32A müssen FI (30 mA) geschützt sein.

Die Kabelart (flexible Leitungen) auf Baustellen ist neu auch vorgeschrieben:
Pur-Pur-Kabel oder gleichwertige Kabeltypen.


Anmerkung: Ab dem 1. Juli 2008 dürfen keine Steckverbindungen nach CH-Norm mehr in Verkehr gebracht werden.

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Wichtige Information:

Anforderungen an Baustellenprovisorien seit 01.07.2007



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